Verbotene Zwangsheirat
Es ist übrigens heute nach § 237 StGB bei Strafe verboten, jemanden (auch das eigene Kind) gegen seinen Willen zu einer Heirat zu nötigen. Desweiteren kann eine solche Ehe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB zivilrechtlich annulliert werden.
Mo. 2 Okt 2023 - 17:10
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Antwort auf Verwandtenehe von Gast (nicht überprüft)