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Es geht wahrscheinlich im Wesentlichen darum, ob die Finanzen gemeinsam oder getrennt sind. Solange jeder sein eigenes Geld hat, seinen Teil der Miete selber bezahlt und seine Schulden den anderen nichts angehen, ist es sicher nur eine Zweckgemeinschaft.
Die Konsequenz für den Bürgergeldantrag wäre bei einer Bedarfsgemeinschaft, dass beim Bürgergeldantrag auch die Finanzen des Anderen angeguckt werden.