"Bedarfsgemeinschaft" ...
... bedeutet die Absicht, sich bei Bedarf gegenseitig zu unterstützen. Wenn also einer arbeitslos ist und der andere arbeitet, würden beide zusammen von dessen Lohn leben. Bei Ehepaaren ist das der Normalfall. Bei sonstigen Paaren kann es das Amt erst nach einem Jahr eines "eheähnlichen Zusammenlebens" ernsthaft behaupten.
Mi. 13 Dez 2023 - 11:57
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Antwort auf Bedarfsgemeinschaft oder Zweckgemeinschaft? von Gast (nicht überprüft)