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Für die Einbürgerung in Deutschland gibt es keine solche Regelung. Die hohe Investition (nebst Schaffung von Arbeitsplätzen usw.) könnte vielleicht bei der Ermessenseinbürgerung ein Argument für ein "öffentliches Interesse" sein, aber der Weg geht dennoch erstmal zur Aufenthaltserlaubnis (z.B. Selbstständigenvisum oder Bluecard).
Bei der Ermessenseinbürgerung sind Sprachtest, Wartezeit usw. keine zwingende Voraussetzung, aber das wird im Einzelfall entschieden.