Einige Länder bieten die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen zu erwerben.
Meine Verwandte wären bereit in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz zu investieren. Die Investitionshöhe kann auch in Millionen Bereich sein. Sie erwarten, dass sie danach leicht die Staatsbürgerschaft erhalten (ohne mehrere Jahre warten zu müssen oder B1 Niveau Deutsch zu können oder den Einbürgerungstest). Hier geht es nicht um Investorenvisum oder Niederlassungserlaubnis durch Hauskauf usw.
Sie haben Interesse an Gründung eines Unternehmens (und Schaffung von Arbeitsplätzen) und Erwerb von Immobilien. Grundsätzlich wären sie auch bereit in den Bildungs- oder Forschungsbereich zu investieren (z.B. Finanzierung von Schulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen).
Ich habe lange recherchiert, konnte jedoch keine aktuellen und konkreten Informationen finden. Viele Informationen beziehen sich eher auf den Aufenthalt als auf die Staatsbürgerschaft.
Deswegen hätte ich ein paar Fragen:
- Kann man in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz die Staatsbürgerschaft durch Investition bekommen? Wenn ja, gibt es konkrete Informationen über die Höhe der Investition?
- Welche andere Voraussetzungen muss man erfüllen?
- Welche Behörde oder Stelle kann man kontaktieren, damit es schneller läuft?
- Ändern sich diesbezüglich Gesetze ab 2024? Wenn ja, was wird anders?
Für die Einbürgerung in Deutschland gibt es keine solche Regelung. Die hohe Investition (nebst Schaffung von Arbeitsplätzen usw.) könnte vielleicht bei der Ermessenseinbürgerung ein Argument für ein "öffentliches Interesse" sein, aber der Weg geht dennoch erstmal zur Aufenthaltserlaubnis (z.B. Selbstständigenvisum oder Bluecard).
Bei der Ermessenseinbürgerung sind Sprachtest, Wartezeit usw. keine zwingende Voraussetzung, aber das wird im Einzelfall entschieden.