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Staatslos, trotz Geburt in Deutschland

Hallo mein Name ist Vanessa und ich frage für eine Freundin in Not. Meine Freundin (und ihre Familie) ist in Deutschland geboren und arbeitet in einer Festanstellung als Führungsperson. Sie hat jedoch die griechische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Hochzeit ihrer Großmutter mit einem Griechen erhalten. Jedoch nie einen griechischen Pass erhalten. Somit ist sie also staatenlos, obwohl sie in Deutschland geboren ist. Die Behörden sagen ihr sie könne die deutsche Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn sie die griechische, welche sie nie erhalten hat ablegt. Lösung der Behörden ist jetzt sie solle einen griechische Pass in Griechenland selbst anfordern. Jedoch kann es zu Problemen kommen, versucht sie dann wieder ohne Pass in Deutschland einzureisen. Gibt es für sie keinen leichteren Weg, ohne Deutschland risikoreich zu verlassen?

Das ist kein Witz oder? Selbst ihre Großmutter muss jede menge tun um griechische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Und Staatsbürgerschaft kann man von Großmutter nicht erben. Ich habe das Gefühl, dass Ihre Freundin Sie rein gelegt hat.

 

Gespeichert von Ti Kanis (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 03:11

Die Staatsbürgerschaft hat sie dann auch über ihre Mutter erhalten, diese wiederum auch durch ihre Mutter. Warum sollte sie mich reinlegen? Sie hat keinen Vorteil dadurch. Ist nur sehr verzweifelt, weil sie alles tut, was die Behörden ihr sagen um Eingebürgert zu werden. Das Prozedere geht aber in mehrere 100-1000€. 

An ihrer Stelle würde ich in dieser Reihenfolge vorgehen:

  1. durch das Konsulat von Griechenland den Reisepass beantragen (ohne nach Griechenland zu fliegen)
  2. durch Vollmacht / Vertretung in GR es versuchen
  3. (wenn anders nicht geht) nach Griechenland fliegen, den Reisepass holen mit Auto/Zug zurückfahren
  4. hin- und zurück Griechenland mit Flugzeug

Zur Sicherheit würde ich eine Kopie von Arbeitsvertrag und Mietvertrag mitnehmen. Das Konsulat von Griechenland hat sie bestimmt angerufen. Gab es schon mal Beratungstermine? Was empfehlen die Mitarbeitet des Konsulats?

Hallo Vanessa,

ein paar Punkte habe ich nicht verstanden.

> Sie hat jedoch die griechische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Hochzeit ihrer Großmutter mit einem Griechen erhalten.
Welchen Status hatte sie vorher?

> Somit ist sie also staatenlos, obwohl sie in Deutschland geboren ist.
Haben die Behörden sie je als staatenlos gesehen oder geht es um eine Behauptung?

> Jedoch kann es zu Problemen kommen, versucht sie dann wieder ohne Pass in Deutschland einzureisen.
Kann sie nicht mit Ausweis nach Griechenland fliegen?

> Gibt es für sie keinen leichteren Weg, ohne Deutschland risikoreich zu verlassen?
Warum sollte es risikoreich werden?

LG

Miguel

 

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 10:51

Welchen Status hatte sie vorher?

seit der Geburt hat sie diesen Status

Ja, vor den Augen der Behörden ist sie staatenlos. Hat lediglich einen unbegrenzten Aufenthaltstitel. Und lt. den Behörden kann sie zwar ausreisen, haben sie aber gewarnt, dass es bei der Einreise in Deutschland schwierig werden kann, da sie ja nicht als deutsche gesehen wird.

 

danke für deine Antwort 

Sie ist in DE geboren, hier Schule besucht, Ausbildung gemacht oder hat studiert.Und sie arbeitet jetzt in DE. Ihr rechtmäßiges Aufenthaltsort ist DE. Alles hätte sie ohne gültigen Ausweis nicht machen können. Das heisst ihr Status in DE ist voll anerkannt. Es fehlt nur eine Formalität, nämlich der Reisepass. Hat sie aktuell unbefristeten Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis?

In Schengen Raum kann man sich mit Ausweis bewegen. Ich denke nicht, dass sie Reisepass für einen Flug nach Griechenland unbedingt braucht. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 10:58

Als EU-Bürgerin / EU-Bürger brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen. Aber es wird empfohlen immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen.

  • Folgende Länder gehören zum Schengen-Raum(Schengen area):

    Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn
     
  • Folgende EU-Länder gehören nicht zum Schengen Raum:

    Bulgarien, Großbritannien/Nordirland, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern

Quelle: Europa.EU

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 12:28

War Ihre Freundin nie im Ausland? Wenn doch, wie hat die Einreise stattgefunden, mit welchem Verkehrsmittel? Und gab es je Probleme?
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 21:31

Jeder Grieche darf nach Deutschland kommen. Warum sollte Ihr Freund nicht?
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 22. April 2018 - 17:11

Nicht alle wichtige Informationen sind da. Mindestens so ein Gefühl habe ich durch Kommentare bekommen. So kann man keine Empfehlungen machen. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 25. April 2018 - 17:51

Ohne genauere Angaben ist eine realistische Einschätzung Ihrer Situation nicht möglich. Obwohl es nach eine Ausnahmesituation schaut, ist die Lage zu grob beschrieben. Informationen über Person, Vorgeschichte (mit Statusänderungen) sind entscheidend.
 

Gespeichert von Advokat (nicht überprüft) am So., 06. Mai 2018 - 20:06

Falls sie die griechische Staatsbürgerschaft hat, braucht sie diese für die Einbürgerung in Deutschland gar nicht aufzugeben. EU-Bürger müssen seit 2005 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden (§ 12 Abs. 2 StAG).

Falls sie staatenlos ist, dann hat sie keine Staatsbürgerschaft die der Einbürgerung im Weg stehen könnte.

 

Falls sie im Antrag die griechische Staatsbürgerschaft angegeben hat, aber keinerlei Dokumente dazu besitzt, kann das Amt freilich eine Klärung verlangen. Eine "ungeklärte Staatsangehörigkeit" kann nämlich tatsächlich ein Hindernis sein.

Umgekehrt kann es auch sein, dass sie "staatenlos" angegeben hatte, aber das Amt eine griechische Staatsbürgerschaft vermutet. Auch hier ist eine Klärung nötig.

 

Die Klärung kann entweder ein griechisches Personaldokument sein oder aber eine Mitteilung Griechenlands, dass es keine griechische Staatsbürgerschaft gibt. Beides ist möglich, beides steht der Einbürgerung in Deutschland nicht im Weg.

Insgesamt meine ich hier allerdings eher das Ergebnis von Kommunikationsproblemen zu sehen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 07. Mai 2022 - 19:02

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