Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, welches z.B. im UN-Sozialpakt von 1966 steht. Dieses Dokument wurde von der BRD ratifiziert, die Bundesregierung muss sich also daran halten.
Nach einer Darstellung der Bundeszentrale für politische Bildung soll man das Recht auf Wohnen auch aus dem deutschen Grundgesetz ableiten können, durch Kombination von Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1. Ich kann es dort aber nicht wirklich herauslesen.
Wie dem auch sei, wir können täglich sehen dass die Maßnahmen der Bundesregierung und des Gesetzgebers zur Verbesserung der Wohnungssituation bei Weitem nicht ausreichen. So dass dieses Menschenrecht für viele in Deutschland lebende Menschen nicht verwirklicht ist.
Menschenrecht
Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, welches z.B. im UN-Sozialpakt von 1966 steht. Dieses Dokument wurde von der BRD ratifiziert, die Bundesregierung muss sich also daran halten.
Nach einer Darstellung der Bundeszentrale für politische Bildung soll man das Recht auf Wohnen auch aus dem deutschen Grundgesetz ableiten können, durch Kombination von Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1. Ich kann es dort aber nicht wirklich herauslesen.
Wie dem auch sei, wir können täglich sehen dass die Maßnahmen der Bundesregierung und des Gesetzgebers zur Verbesserung der Wohnungssituation bei Weitem nicht ausreichen. So dass dieses Menschenrecht für viele in Deutschland lebende Menschen nicht verwirklicht ist.
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