Links blinken?
Wenn jemand auf der linken Spur fährt und links blinkt, so ist das nach dem Gesetz eine "falsche Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers", und somit eine Ordnungswidrigkeit. Denn es gibt keine Möglichkeit zum Abbiegen oder zum Spurwechsel nach links.
Wahrscheinlich wird es toleriert, wenn man kurz mal links blinkt um sich beim Vorausfahrenden bemerkbar zu machen, denn "kurze Leuchtzeichen" sind zum Ankündigen einer Überholabsicht erlaubt. Kurze Impulse mit der Lichthupe sind da vielleicht die bessere Idee.
Längeres Linksblinken oder permanentes Lichthupen wird allerdings als aggressives Verhalten behandelt, auch wenn man den Sicherheitsabstand einhält. Daran ändert es auch nichts, wenn der Vorausfahrende selbst eine Ordnungswidrigkeit begeht weil er die Spur unnötig blockiert.
Wenn man zusätzlich dichter auffährt, ist die Grenze zur Straftat (Nötigung im Straßenverkehr) schnell überschritten. Auch wenn das oft geschieht und selten bestraft wird, man riskiert hier tatsächlich ein Fahrverbot. Das zuvor erlittene Unrecht (Fehlverhalten des Vorausfahrenden) ist dabei kein mildernder Umstand.
Ach ja, und wenn der Vorausfahrende nun absichtlich so langsam wie möglich überholt um die Spur noch länger zu blockieren (was übrigens auch eine Nötigung sein kann), dann ist meine Provokation voll nach hinten losgegangen. Es ist im Endergebnis tatsächlich besser, sich defensiv zu verhalten und nach vorne keinen Druck aufzubauen.