Gute Nachrichten, Sie können
Gute Nachrichten, Sie können einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Das Arbeitsamt muss die Kosten für die Warmwasseraufbereitung übernehmen. Meistens wird das direkt mit dem Vermieter verrechnet, aber im Falle eines Durchlauferhitzers stellen Sie einfach so einen Antrag.
Fr. 20 Jul 2012 - 00:29
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