Die Bundesversammlung ist ein
Die Bundesversammlung ist ein besonderes Verfassungsorgan, siehe Artikel 54 GG. Die Mitglieder des Bundestages (= Bundesparlament) sind kraft ihres Amtes auch in der Bundesversammlung.Dazu kommen noch die gleiche Anzahl aus Mitgliedern, die aus den Voklsvertretungen der Länder gewählt werden.
So. 13 Mai 2012 - 09:09
Link