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Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
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EU-Bürger:
Nach EU-Recht dürfen EU-Bürger zur Europawahl in dem EU-Land wählen, in dem sie wohnen (aber natürlich nicht in mehreren). Außerdem dürfen sie an der Kommunalwahl ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen, auch wenn er nicht in ihrem Heimatland ist.
Sonstige Ausländer:
Nach dem Grundgesetz haben sie in Deutschand kein Wahlrecht. Ein paar Versuche, ein Ausländerwahlrecht einzuführen, waren erfolglos.