Schweiz Die Einbürgerung in
Schweiz
Die Einbürgerung in der Schweiz ist nicht zentral geregelt wie in Deutschland, es ist die Sache der Gemeinden und Kantonen wie Luzern, Bern, St. Gallen usw. Mann muss mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben. Man muss eine von drei Sprachen(Deutsch, Französisch, Italienisch) ausreichend sprechen können.
Fr. 18 Okt 2013 - 13:25
Link