Die Staatenlosen und
Die Staatenlosen und Asylanten können eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit [mit der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen] beantragen.
Mi. 20 Nov 2013 - 18:43
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Die Staatenlosen und Asylanten können eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit [mit der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen] beantragen.