Kasamb mit eine
Kasamb mit eine Namensänderung meine ich nicht das Verfahren selbst, sondern die Nachwirkungen. Wir werden schließlich nach unseren Namen identifiziert.
zB nehmen wir an Sie heißen "Anna Müller" und nach Ihre Namensänderung Sie heißen "Stefanie Schmidt". Für Uni und alle anderen Behörden sind Sie erst mal eine andere Person. Sie müssen beweisen, dass Sie die Rechte von "Anna Müller" besitzen, obwohl Sie nicht mehr so heißen.
Sie können ihre Situation während des Studiums ändern. Das ist möglich, so lange keine bedeutende Grundänderungen gibt. Staatsangehörigkeitsänderungen sind in der Regel kein Hindernis.
Mi. 20 Nov 2013 - 22:19
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