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Hi

Ich wanderte vor 7 Jahren nach Deutschland. Ich habe hier eine Master Studium erfolgreich abgeschlossen. Seit 5 Jahren bin ich bei eine Deutsche/Internationale Firma. Welche Sonderregeln gilt wenn ich jetzt eine Einbürgerungsantrag stellen willst? Ich habe keine B1-Sprach Zertifikat. Ich besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Soll ich eine Integrationskurs mitteilen? Spielt meine niederlassungserlaubnis etwa eine Rolle?

 

Schöne Gruß aus DA

 

Gespeichert von Sri (nicht überprüft) am Di., 10. September 2019 - 11:08