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Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage bitte:
Ich möchte meine Frau einbürgern lassen. Sie selbst ist seit 15 Jahren hier, besitzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel seit über 8 Jahren. Spricht perfekt deutsch und hat hier die Schule und ihre Ausbildung genossen.
Ich habe dieses Semester mein Studium abgeschlossen und bin notgedrungen beim Jobcenter gelandet.
Meine Frau wurde natürlich mit eingeschlossen, da Sie derzeit nur einen 400 EUR Job ausübt.
Wenn ich § 10 StAG Nr. 3 richtig verstanden habe, können wir trotz Bezug von ALG II die Einbürgerung beantragen, richtig ???
Da meine Frau es ja nicht selbst zu vertreten hat.
Um eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Gruß:
George