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Bea.2 (nicht überprüft)

Guten Tag! 

Meine Schwester (mit türkischem Ausweiss) ist in DE geboren (1971) und lebt seit ihrer Geburt in DE. Meine Mutter and ich haben seit mehr als 20Jahren die DE Staatbürgerschaft. Schulische Wertegang: Wirtschaftsrealabschluss, ; Beruftsausbildung; professionelle Tanzausbildung in München mit Schwerpunkt Ballet und zeitgenoesischer Tanz. Arbeitet 2 Jahre und aussetzen müssen wegen Nachwuchs -zwillingen geboren 2001- und wieder Einstieg nicht mehr möglich wegen hohe körperlichen Leistung und Alleinerziehende Mutter. Lernt jemanden kennen, der ihre Familie mehrere Jahre finanziell unterstützt und sie wird Hausfrau. Dann bekommt ein drittes Kind in 2011. Weil zu Hause als Hausfrau, sie absolviert über Fernstudium eine Kosmetikerin Ausbildung um wieder in den Arbeitswelt einzusteigen. Doch wegen Migränen Vorgeschichte und familiären Problemen mit den Vätern der Kinder, wird sie über lange Jahre arbeitsunfähig und muss HARTZ IV beziehen. In 2017 langjährige Beziehung geht zu Ende und Lebenspartner wandert zurück in sein Ursprungsland. Für die letzten 8-9 Jahren lebt sie in der Wohnung meiner Mutter und zahlt nur geringe Miete , je nach Lage und situation.

FRAGE: gibt es Ausnahmefälle für solche extrem Fälle: Geboren in DE, Schulische & Berufliche Ausbildung in DE absolviert, wenig Arbeitserfahrung wegen Kinderversorgung, gescheiterte Beziehungen, drei Kinder mit DE Staatsbürgerschaft, HARTZ IV abhängig etc. 

Ich kenne mich nicht mehr sehr gut aus mit unseren Gesetzen da ich seit 12 Jahren beruflich nach Australien ausgewandert bin. Ich würde mich sehr über Anregungen freuen um meiner Schwester weiter zu helfen. 

Vielen Dank im vorraus.

Bea

Fr. 23 Mär 2018 - 23:54 Link
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