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Laut Abstammungsprinzip sind Kinder die in Deutschland geboren sind und ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit bezitzen auch Deutsche.

Wenn der Vater eine andere Staatsangehörigkeit bezitzt so ergibt sich Doppelstaatsangehörigkeit.

Aber nur für Kinder die nach 1952 Geboren sind wurde von Amtswegen erklärt !!!

Ist das Alterskrininisierung oder sollte man sich herrn Kohl anschließen "das ist die gnade der Späten Geburt !!!

Oder wird hier doch etwas verdreht?

Wer kann mir auskunft geben über Gezetze oder Paragrafen die dies belegen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 28. September 2016 - 12:55