Guten Tag! Meine Vermutungen
Guten Tag!
Meine Vermutungen nach gibt es keine Standardzahl, welche überall gilt. Also die Unterhaltssicherungsgrenze kann je nach Wohnung, Anzahl Familienangehörige und deren Besonderheiten variieren.
Die Einkommen-relevante wichtigste Bedingung ist, dass man eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe (zB Hartz IV) und ALG 2 (Arbeitslosengeld II) garantiert. Natürlich gilt es auch für Familienangehörige, die man versorgen muss.
In vergangenen Jahren gab es Fälle, wo die Einkommen knapp unter die Grenze war (zB 50€), wo die Antragsteller auf geringen Sozialhilfe verzichtet haben und so Anspruch auf Einbürgerung bekommen haben.
Meine persönlicher Meinung nach, sollte 1400€/Netto reichen, wenn die Miete nicht zu hoch fällt.
Viel Glück wünschen ich Ihnen und Ihre Familie!
Oli