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Unter den allgemeinbildenden Schulen zählen Haupt,- Real,- Gesamtschule und Gymnasium. Sofern nicht mind. ein Hauptschulabschluss auf besagten Schulen erzielt wurde, muss der Einbürgerungstest abgelegt werden. Ein nachgeholter Schulabschluss auf einer Abendschule reicht zum Nachweis der "staatsbürgerlichen Kenntnisse" nicht aus. Auch ein abgeschlossenes Studium reicht da nicht aus. Manche Behörden befreien jedoch vom Einbürgerungstest, sofern ein Politikstudium abgeschlossen wurde. Bei allen anderen Studiengängen würde der Test abverlangt werden.

Niemand zwingt Sie die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Sie tun dies aus eigenem Interesse. Wenn Sie das nicht einsehen, müssen Sie es nicht tun.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 30. Juli 2015 - 17:47

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