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Es gibt keine Zusicherung der Einbürgerungsurkunde, sondern lediglich eine Einbürgerungszusicherung, mit der man sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (in diesem Fall Mazedonien) entlassen muss. Diese hat in der Regel 2 Jahre Gültigkeit. In dieser Zeit muss man zu seinem Konsulat und die Entlassung beantragen. Die Entlassungsdauer ist von Land zu Land unterschiedlich. Es kann zwischen 6 Monaten und 2 Jahren dauern. Erst nach erfolgter Entlassung kann die Einbürgerungsurkunde ausgestellt werden.