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In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …

Gespeichert von dew am

In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …

--- hier Religionsfreiheit gilt.
--- die Menschen Steuern zahlen.
--- die Menschen das Wahlrecht haben.
--- hier Meinungsfreiheit gilt.

Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in einer Verfassung als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre; das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen.

Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der vornehmsten Rechte des Menschen (frz.: un des droits le plus précieux de l'homme) bezeichnet. Heute gilt sie als einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. Oktober 2008 - 16:42

Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und weitgehende Verharmlosen des Holocaust. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen europäischen Juden habe nicht stattgefunden oder sei nur ein gewöhnlicher Massenmord oder Massensterben ohne historische Besonderheiten gewesen. Dies betrifft auch andere Opfer der Nationalsozialisten wie etwa die Roma, die die Holocaustleugner meist nicht ausdrücklich erwähnen.

In Deutschland wird die öffentliche Holocaustleugnung nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs als Volksverhetzung geahndet. Auch in Belgien, Frankreich, Israel, Kanada, Liechtenstein, Litauen, Neuseeland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Südafrika und Tschechien ist sie eine jeweils unterschiedlich verfolgte Straftat (siehe hierzu auch Gesetze gegen Holocaustleugnung).

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. Oktober 2008 - 16:43

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