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Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und weitgehende Verharmlosen des Holocaust. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen europäischen Juden habe nicht stattgefunden oder sei nur ein gewöhnlicher Massenmord oder Massensterben ohne historische Besonderheiten gewesen. Dies betrifft auch andere Opfer der Nationalsozialisten wie etwa die Roma, die die Holocaustleugner meist nicht ausdrücklich erwähnen.

In Deutschland wird die öffentliche Holocaustleugnung nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs als Volksverhetzung geahndet. Auch in Belgien, Frankreich, Israel, Kanada, Liechtenstein, Litauen, Neuseeland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Südafrika und Tschechien ist sie eine jeweils unterschiedlich verfolgte Straftat (siehe hierzu auch Gesetze gegen Holocaustleugnung).

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. Oktober 2008 - 16:43

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