Meine Kinder und ich werden nach diesem Gesetz in den USA eingebuergert:
Zur Einbürgerung von vor dem 01. Januar 1975 ehelich geborenen Kindern
deutscher Mütter und ausländischer Väter sowie deren Abkömmlinge
gemäß § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- für Personen, die im Ausland leben -
(Stand: September 2020) https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/1216664
3. Muss ich meine aktuelle Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgeben?
Nein. Die Einbürgerung auf Grundlage der vorgenannten Kriterien setzt nicht die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten oder verlieren, hängt allein vom Recht des Staa tes ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie aktuell besitzen. Bitte informieren Sie sich daher auch früh zeitig vor der Einbürgerung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates. Zu ausländischen Gesetzen und Regelungen kann das Bundesverwaltungsamt nicht beraten.
Siehe oben: Uns wurde gesagt, dass wir unsere US Staatsangehoerigkeit nicht aufgeben muessen.
Mein Mann wurde in Kenia geboren und nachdem wir in den USA heirateteten, wurde er Amerikaner.
Er hat Amerikanische und Kenianische Staatsbuergerschaft.
Kenianisches Staatsangehoerigkeitsgesetz, habe ich gerade herausgefunden, besagt, dass unsere Kinder Kenianisch Staatsangehoerige sind weil ihr Vater Kenianischer Staatsangehoeriger ist. Wir haben nie irgendetwas fuer die Kinder fuer Kenia beantragt (Pass oder Staatsangehoerigkeit).
Wir sollen naechste Woche unsere Urkunden abholen. Soll ich der Dame im Konsulat von diesem Gesetz erzaehlen, so dass die Kinder die Amerikanische und Kenianische Beibehaltung bekommen?
Hat jemand schonmal doppelte Staatsbuergerschaft + Deutsche gekriegt?
Vielen Dank!