Hallo ich bin hier in Deutschland seit 03.2013 und arbeite tätig als approbierte Arzt. Vor kurzem hab ich die Ausländerbehörde kontaktiert und dort wurde mir gesagt, dass ich 8 Jahre brauch bis ich den Antrag auf Einbürgerung stellen kann. Ich hab nachgelesen und aktuell werde ich die Orientierung Prüfung nächste Monat erledigen und ich besitze B2 Deutsch Niveau. So meine Frage ist reicht das für VERKÜRZUNG AUFENTHALTSZEITEN auf 7 Jahren ?
Aus welchem Land kommen Sie?…
Bei bestimmten…
Welche sind das denn?
Welche sind diese Voraussetzungen? Wo kann man nachlesen?
Ohne Gewähr
- Mit Integrationskurs: 7 Jahre
- Mit besonderen Integrationsleistungen: 6 Jahre
Als besondere Integrationsleistung kann bereits ein B2-Zeugnis der deutschen Sprache gelten. Außerdem berufliches, gesellschaftliches, ehrenamtliches Engagement usw.
Quellen:
- StAG § 10 Abs. (3)
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html - Verwaltungsvorschrift zum StAG, Nr. 10.3.1
https://www.migrationsrecht.net/vorlaeufige-anwendungshinweise-zum-staatsangehoerigengesetz/download.html
Die gegenwärtige Regierung plant deutliche Verkürzungen und weitere Erleichterungen. Das Gesetz lässt aber auf sich warten.