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Entschuldigung für muslimische Schüler bei Ramadanfest, Zuckerfest und Opferfest für die Schule?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Was sollen/können wir in die Entschuldigung rein schreiben, wenn wir unsere Kinder an muslimischen Festen wie z.B. Ramadanfest (Zuckerfest) oder Opferfest nicht zur Schule schicken möchten?

Bremen:

Nach den „Richtlinien über Unterrichts- und Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen vom 11. Mai 1999“ sind muslimische Schülerinnen und Schüler anlässlich folgender Feste vom Unterricht befreit: Fest des Fastenbrechens ein Tag (in der Regel der erste Tag des Festes); Opferfest ein Tag (in der Regel der erste Tag des Festes).

Hamburg:

In Hamburg sind die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen, die einer islamischen Religionsgemeinschaft angehören, an religiösen Feiertagen vom Schulbesuch zu befreien (Richtlinien und Hinweise für die Erziehung und den Unterricht ausländischer Kinder und Jugendlicher in Hamburger Schulen, S. 44).

Hessen:

Nach der Verordnung über die Befreiung vom Schulbesuch an einzelnen Tagen aus religiösen Gründen vom 9. Mai 1977 (ABl. S. 747) in der Fassung vom 28. Februar 1981 (ABl. S. 309) ist für das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest ohne Antrag vom Schulbesuch freizustellen. Die Daten der Festtage werden jährlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Niedersachsen:

In Anlehnung an das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage regelt ein Erlass die Unterrichtsbefreiung für muslimische Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an folgenden Feiertagen: Fest des Fastenbrechens und Opferfest. Das Datum dieser Feiertage wird jeweils jährlich im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen bekannt gegeben. Auf Antrag ist muslimischen Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung zu erteilen; muslimischen Lehrkräften ist in dem erforderlichen Umfang Unterrichtsbefreiung zu gewähren, wenn unterrichtsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Nordrhein-Westfalen:

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung informiert die Schulen jährlich im Amtsblatt über die beweglichen islamischen Feiertage. Es weist sie darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens aus diesen Anlässen vom Schulbesuch beurlaubt werden können.

Rheinland-Pfalz:

An den muslimischen Feiertagen Fest des Fastenbrechens und Opferfest sind muslimische Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt.

Saarland:

In saarländischen Schulen besteht die Möglichkeit, dass sich Schüler, die nachweislich der islamischen Religion angehören, auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten für einen Tag zur Teilnahme an den Feierlichkeiten des Festes des Fastenbrechens und des Opferfestes beurlauben lassen können.

Schleswig-Holstein:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein informiert die Schulen jährlich im Nachrichtenblatt über die beweglichen islamischen Feiertage. Dort wird auf den Erlass „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein“ verwiesen. Der Erlass bestimmt, dass Schülerinnen und Schülern an den besonderen Festen ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Gottesdienst oder anderen religiösen Veranstaltungen zu geben ist. Im Anschluss an den Besuch ist unterrichtsfrei. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte islamischen Glaubens sind im Sinne des Erlasses für die Feiertage Fastenbrechensfest und Opferfest gleichgestellt.

Thüringen:

Die Befreiung oder Beurlaubung vom Schulunterricht aus religiösen Gründen werden durch die §§ 6 und 7 Thüringer Schulordnung vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Januar 2000 (GVBl. S. 555) gewährleistet.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 17. Oktober 2013 - 01:59

Entweder muss man alle Religionen gleich behandeln oder eine andere Lösung finden und Religion und Öffentliches Leben trennen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 27. Juni 2015 - 16:24

Muslime als Immigranten gehören zu Europa JA aber Islam gehört NICHT zu Europa. Wer seine Religion so viel liebt und nicht ohne leben kann sollte lieber in seinem Heimatland bleiben. Wer kommt hat europäische Kultur und Regeln zu respektieren.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 28. September 2015 - 14:07

Hallo,

ich finde das nicht schön was hier alles geschrieben wird muss ich sagen.

Ich bin in Deutschland in einer deutschen Familie geborgen und aufgewachsen, bin streng Christlich erzogen worden mit allem was da zu gehört.
Ich bin seit 4 Jahren Muslimin mit allem was dazu gehört und habe es nicht bereut, lebe in und mit einer Arabischen Familie und habe nie schlechte Erfahrungen gemacht.

Der Islam gehört zu den Menschen die ihn Leben möchten und es tuen also auch zu Europa. Wenn man sich nicht mit den Regelungen der Religion auskennt ist es schwer zu sagen ob eine Handlung tatsächlich von einer Religion vorgeschrieben ist oder nicht.

Wir haben auch Kinder die in die Schule gehen und auch am Sportunterricht teilnehmen und dies gerne machen. Der Islam ist darauf ausgelegt immer angenehm zu seinem Umfeld zu sein und sich auch anzupassen, solange es nicht gegen den Islam geht ! ! !

Wenn ich nun in einem Land lebe habe ich als Moslem eigentlich die Aufgabe mich mit wohlwollen an das Land und die Kultur Anzupassen und wenn ich mir ein Christliches Land aussuche gehörten die Feiertage leider auch dazu.

Das gleiche mache ich als Christ ja auch nicht anders, wenn ich versuchen möchte angenehm zu sein passe ich mich an die Gegebenheiten an so gut wie ich kann und so lange es nicht gegen meinen Glauben ist.

So muss jeder selbst wissen was er macht. Auf andere mit den Finger zeigen oder eine Religion auf Grund ihrer Ausübung ( Menschen sind im Islam nicht perfekt ) zu beurteilen ist wohl nicht der richtige weg für ein normales miteinander.

Gerade vor dem Zuckerfest als Moslem ist das doch eher gräflich weil nicht nur jede gute Tat 10 Tat belohnt wird sondern auch jede Tat in dieser Zeit vom Menschen selbst kommt und somit auch 5 Fach bestraft wird.

Daher finde ich es für beide Seiten wirklich schade was ich hier gelesen haben und das zu so einer Zeit.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 05. Juni 2016 - 23:36

Es ist gesetzlich festgelegt das ein Muslim am Zuckerfest , sowie am Opferfest bis zu 3 tage frei kriegen kann . 1 Tag Befreiung vom Unterricht ist Pflicht und bis zu 3 tage kann befreit werden .

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 11. September 2016 - 20:52

Fordern die Muslime auch für andere Religionsangehörige gleiche Rechte und Freiheit? zB für Yeziden?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 11. September 2016 - 21:13

Natürlich bekommt man frei. Da Deutschland ein sehr offenes Land ist, sollten auch alle damit leben können wenn beispielsweise muslimische Mitschüler für ein religiöses Fest frei bekommen. In Deutschland gibt es zwar eine Schulpflicht, aber von dieser können Schüler in Ausnahmefällen befreit werden (Todesfall, Sportveranstaltung an der man selber teilnimmt, Religiöses Fest).

Also zeigt mal bitte ein bisschen Toleranz!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 25. Juni 2017 - 11:30

Hier ist das richtige Schreiben: Sehr verehrtes Publikum, aufgrund einer religiösen Feierlichkeit wird mein Kind die Schule am tt.mm.yyyy nicht besuchen. Sie können dies auch gerne als unentschuldigte Fehlzeit eintragen. Bitte um Kenntnisnahme. Hochachtungsvoll
 

Gespeichert von kanak (nicht überprüft) am Mo., 28. August 2017 - 13:14

Wann ist der Fest in 2018? Kann man die Entschuldigung letzten Tag schreiben oder ist es zu spät?
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 25. Mai 2018 - 00:07

Mensch! Ich wollt mich doch nur Inspirieren lassen......und scrolle runter...na super, eine Diskussion.

Wie kindisch ist das bitte?? Wie wäre es wenn man die Meinung des anderen respektieren würde? 

Wir leben im 21. Jahrhundert,die Beiträge sind gefüllt mit Rassismus ! Respektiert euch gegenseitig und gut is. Die eine Schule erlaubt es die andere nicht, dass ist das Problem der Person die entschuldigt werden will. Sowas auf so einer Art zu diskutieren finde ich persönlich falsch.

Gönnt doooch eyyy XD

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 11. Juni 2018 - 01:43

...dass ihr frei habt! Sondern es geht darum, dass wir Deutsche nicht frei haben!!!!!

Geht ihr an christlichen Feiertagen arbeiten??? NEIN!!! Weil es gesetzliche Feiertage sind und die Firmen schließen. Ihr habt also Frei! Egal ob ihr da feiert oder nicht. ihr habt frei! genauso will ich es auch für die deutschen kinder! Ich feiert zuckerfest? na schön, macht das! Auch sollt ihr per Gesetz dafür frei bekommen. Aber bitte vergesst nicht die Deutschen. Die sollen doch bitte auch nicht arbeiten gehen müssen an diesen Tagen, wo ihr Feiertage habt. Gebt allen Frei! Dann habe ich rein gar nichts gegen Frei am Zuckerfest. Nur gegen diese Ungleichheit habe ich etwas. Ihr habt mehr Feiertage als die Christen und das in einem christlich geprägten Land. Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 21. August 2018 - 13:17

Ich habe auch eine Entschuldigung für deutsche Kinder zu diesen Tagen:
 ;)

Hiermit entschuldige ich meine(n) Tochter/Sohn ...,

für den 04.06.2019, weil sie mit muslimischen Kinder ... feiert.

Da einen Tag vorher bekannt wurde, das ausschliesslich muslimische Kinder für diesen Tag frei bekommen und ich diese Ansicht nicht teile, entschuldige ich meine Tochter für diesen Tag.

Beweggründe:

Mir ist kein Feiertag bekannt, an dem nur deutsche Schüler/innen frei bekommen und muslimische Kinder zur Schule kommen müssen, obwohl dies ausschliesslich christliche Feiertage sind.

Da das Zuckerfest kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist, können also auch unter dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgesetzes deutsche Kinder, genauso wie muslimische Kinder, sowie jegliche Kinder anderer Herkunft zusammen frei bekommen.
(Alle oder keiner!)

Gleichberechtigung.
Gleichbehandlung.

Schule ohne Rassimus.
Rassismus bedeutet auch kein Rassismus von anderen Kinder anderer Herkunft gegen deutsche Kinder zuzulassen oder dieses gar zu fördern bzw. aufkommen zu lassen!

Mit freundlichen Grüßen


(Es handelt sich um eine Bitte, nicht um ein gesetzliche Verpflichtung an dieem Tag frei zu bekommen)

 

Gespeichert von Peter Müller (nicht überprüft) am Mo., 03. Juni 2019 - 22:08

Erstens, haben wir Muslime auch nicht das Recht, an euren Kominion Feiertagen frei zu haben. Ich versteh das Problem bei Der ganzen Sache nicht. Ich meine solche Gesetze sollten doch auch flexible genug sein, damit wir an einen Tag im Jahr keine Schulpflicht haben. Sowas nennt man Benachteiligung. Hier in Hessen dürfen Christen auf Kominion gehen, Geld abkassieren für nichts und müssen nichtmal eine Entschuldigung abgeben. Zum Glück haben die meisten Lehrer verstanden, dass es im Leben eben wichtigere Dinge existieren, als an einem in die Schule zu gehen. Seid einfach menschlich und seid nicht so sturr. Selbst unsere Lehrer fangen langsam an, diesen Tag anzuerkennen, während ihr hier rumdiskutiert. 

 

Gespeichert von Ayman Obanaamar (nicht überprüft) am Di., 04. Juni 2019 - 12:01

Antwort auf von Peter Müller (nicht überprüft)

Ich habe auch eine Entschuldigung für deutsche Kinder zu diesen Tagen:
 ;)

Hiermit entschuldige ich meine(n) Tochter / Sohn  


.................................,

für den 04.06.2019, weil sie / er mit muslimischen Kinder das Zuckerfest feiert.

Da einen Tag vorher bekannt wurde, das ausschliesslich muslimische Kinder für diesen Tag frei bekommen und ich diese Ansicht nicht teile, entschuldige ich meine(n) Tochter / Sohn für diesen Tag.

Beweggründe:

Mir ist kein Feiertag bekannt, an dem nur deutsche Schüler/innen frei bekommen und muslimische Kinder zur Schule kommen müssen, obwohl dies ausschliesslich christliche Feiertage sind.

Da das Zuckerfest kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist, können also auch unter dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgesetzes deutsche Kinder, genauso wie muslimische Kinder, sowie jegliche Kinder anderer Herkunft zusammen frei bekommen.
(Alle oder keiner!)

Gleichberechtigung.
Gleichbehandlung.

Bitte beachten sie auch, das es weitere Religionen gibt, die dann, genauso wie muslimische Kinder, zu ihren religiösen (Feier)tagen auch frei bekommen sollten, zusammen mit allen anderen Kindern aller anderen Religionsgruppen!

Schule ohne Rassimus
Rassismus bedeutet auch, kein Rassismus von anderen Kinder anderer Herkunft gegen deutsche Kinder zuzulassen oder dieses gar zu fördern bzw. aufkommen zu lassen!

Es kann nicht sein, das Kinder eine Religionsangehörigkeit (egal welcher), gegenüber allen anderen Religionen steht bzw. bevorzugt behandelt wird und somit 2 Tage oder gar mehr, jährlich frei bekommen!


Mit freundlichen Grüßen

 

(Es handelt sich um eine Bitte, nicht um ein gesetzliche Verpflichtung an dieem Tag frei zu bekommen) 

 

Gespeichert von Peter Müller (nicht überprüft) am Di., 04. Juni 2019 - 10:15

                                               Ort, Datum 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, das wir von der Freistellung bezüglich des Ramadanfestes am (Datum), gebrauch gemacht haben.

durch die Freistellung war es uns möglich mit unserem Kind (Name des Kindes), das Ramadanfest morgen gebet zusammen als Familie in der Moschee zu verrichten.

Danke für Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

(Familienname)   Unterschrift 

 

 

Gespeichert von Semra (nicht überprüft) am Mi., 05. Juni 2019 - 02:47

Eine Freistellung muss vor dem geplanten Termin beantragt werden, nicht erst danach...

In der Schule ist das umso wichtiger, da die Lehrkräfte so nicht wissen können, was mit dem Kind ist. Es könnte auf dem Schulweg genauso was passiert sein.

Aber hey, wer legt schon Wert auf Regeln und Anstand.

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