Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) (Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)) muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten. In Nordrhein-Westfalen können auch bei großen und mittleren kreisangehörigen Gemeinden Jugendämter errichtet werden.
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