Schulverweigerung ist nach dem deutschen Schulrecht die Bezeichnung für eine wiederholte, ganztägige, unentschuldigte Abwesenheit von schulpflichtigen Schülern in der Schule.
Schulrechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob ein Schüler bewusst und geplant über einen längeren Zeitraum Schulverweigerung betreibt (intentionale Schulverweigerung, Schulkritik) oder andererseits, ob er von Tag zu Tag aufs Neue entscheidet, der Schule fernzubleiben (funktionale Schulverweigerung).
Schulverweigerung wird je nach Bundesland, Schulamt oder der Dauer der Schulverweigerung unterschiedlich bestraft. Da sie aus unterschiedlichsten Motiven begangen wird und jeder Fall anders ist, fällen die Gerichte entsprechend individuelle Urteile.