Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Loyalitätserklärung

Hallo,

ich bin neu hier und würde mich über paar Meinungen und Antworten freuen. Ich werde dem nächst den Antrag für die Deutsche Staatsangehörigkeit stellen, nun ist mir gesagt worden dass ich die "Loyalitätserklärung" erklären bzw. kennen soll und zwei Fragen beantworten soll??!


Wer hat es schon mal gemacht ? Und wie soll ich mich am besten vorbereiten?

Danke euch
LG

Das werde ich auch bald unterschreiben. Es ist nichts schlimmes. Ich glaube man versichert, dass man sich mit demokratischen Werte identifizieren kann.

 

Gespeichert von nida (nicht überprüft) am So., 21. April 2013 - 11:37

Und natürlich dass man Grundgesetz erkennt und respektiert. Man akzeptiert einfach allgemein europäische-internationale Werte inklusive Menschenrechte, Meinungsfreiheit usw.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 21. April 2013 - 11:39

Dass habe ich selber gemacht. Also es sind zwei Sätze die du selber laut lesen muss und danach unterschreiben muss. Es geht darum, dass du erklärst dass du dich mit demokratischen Grundrechte identifizieren kannst.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 15. Juni 2013 - 19:01

Hallo Ich habe auch morgen termin in heidelberg fuer diese "Loyalitätserklärung" meine Frage ist ob ich danach eine Gehemigung kriege oder besteht es immer noch ein gefahr dass es Ablehnt wird??
ich bedanke mich im Voraus fuer eine Antwort

Danke
Amrit

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 03. Dezember 2013 - 00:17

Hallo Amrit,

ich habe leider vergessen meine Loyalitätserklärung mit mein Handy zu fotografieren. Vielleicht kannst du machen. Es ist eine gute Erinnerung.

Wenn es im Moment nicht gegen dich polizeilich vermittelt wird, braucht du keine Sorgen zu machen.

Danach solltest du deine Einbürgerungszusicherung bekommen.

Danach hast du trotzdem einen langen Weg vor dir. Es kommt drauf an aus welchem Land du kommst.

 

Gespeichert von Silena (nicht überprüft) am Di., 03. Dezember 2013 - 02:25

Hallo,

Vielen Dank fuer deine Antwort. Ich komme aus Indien und bin 25 Jahre alt.Seit ich in DE wohne bin nirmals bestaft worden oder So habe ueberhaupt nix mit sowas zu tun gehabt.Mein angst war nur dass ich zu wenig verdiene.Mein Netto lohn war bis 31.10.2013 nur 1125 Euro mit steuerklasse 1.ich bin zwar verheiratet aber mein Mann wohnt in Indien.Ich habe ab 01.11.2013 lohnerhoehung gekriegt dass habe ich die Beamtin heute mitgeteilt. Sie hat mir gesagt ich soll die Lohnabrechnung faxen oder per post schicken sobald ich sie habe Und habe auch ein Aushilfe Job seit 1.11.2013 auf 450 euro basis.Ich denke es soll reichen oder??? Heute war ich Vor ort in Landratsamt Rhein-Neckar Kreis Heidelberg. Sie hat mir einen Blatt unterschreiben lassen und hat gesagt dass sie sich per post meldet fuer Weitere Bearbeitungen.. Ich hoffe dass es nicht lange dauert weil ich brache mein Urkunde DRINGEND fuer mein sein Visum.. Die beamtin hat es ablehnt dass mein Lebensunterhalt nicht geschiert ist. Und ich weiss auch nicht wie viel muss ich verdienen dass Mein Lebensunterhalt geschiert ist... Wenn mir da jemand weiter helfen konnte waere ich sehr dankbar.
Es tut mir leid wenn ich viele Schreibfehler habe weil mein Laptop hat kein Deutsche tastatur.
lg
Amrit

Guten Tag liebe Amrit,

entweder ihre Angaben widersprechen sich oder ich habe falsch verstanden.

Sie sind verheiratet und trotzdem Steuerklasse 1? Das geht nicht. STK1 können Sie nur wenn sie unverheiratet sind.

Sie haben 1125€ Lohn bekommen und dann eine Gehaltserhöhung von 1125 auf 450?

Was für Ein Visum haben Sie denn?

Vielleicht es wird einfacher und nützlicher wenn sie über Ihre Situation mehr Informationen geben.

Wann sind Sie nach Deutschland eingereist? Sind Sie zur Zeit indische Staatsbürger?

Was für eine Aufenthaltsstatus haben Sie?

Was haben sie Einbürgerungsantrag gestellt? Haben sie den Einbürgerungtest bestanden?

Haben Sie die Einbürgerungszusicherung / Zusage bekommen?

Sind Sie die einzige wer eingebürgert wird, oder gibt es zb Familienmitglieder wie Kinder, wer mit eingebürgert werden muss?

 

Gespeichert von Rehawi (nicht überprüft) am Di., 03. Dezember 2013 - 13:54

Hallo

Es tut mir leid .. ich habe zwei Themen irgendwie zussammen eingemischt...

A) Es geht um Einbuergrung bei mir..
Ich habe am 24.09.2013 einbuergrungsantrag gestellt.
Den Test habe ich schon laengst bestanden.
Ich habe Niederlassung Erlaubnis.Ich hatte heute einen Termin bei Landratsamt rhein-Neckar Kreis Heidelberg fuer Bekenntnis zu freiheitlichen und Demokratischen Grundordnung. Ich musste da unterschreiben... Ich habe noch keine Zusicherung bekommen.. Meine Frage war ob mein Antrag genehmigt wird?
Ich habe bis oktober 1125 verdient aber ab november 2013 verdiene ich knapp 1300 euro netto vom hauptjob... und habe zusaetlich ein Aushilfe Job aufgenommen auf 450 euro dh mein Einkommen monatlich ist jetzt knapp 1750...

B) Geht um mein Sein Visum fuer Familienzussammenfuehrung..
Sein visum wurde in Oktober ablehnt weil ich zu wenig verdient habe..

Ich habe immer noch Steuerklasse 1 weil mein mann immer noch in Indien ist.Es wird 3 erst dann wenn er da ist... und Ja ich bin die einzige wer eingebürgert wird..habe keine Kinder oder so

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 03. Dezember 2013 - 15:34

Antwort auf von Rehawi (nicht überprüft)

Bekenntnis zu freiheitlichen und Demokratischen Grundordnung unterschreibt man, wenn man eine Zusage bekommt oder nicht?

Normalerweise wenn du einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchtest gehst du erst zu einem Beratungsgespräch.

Dann bekommst du eine Liste was du alles vorbereiten muss.

Danach gibt du alles weiter und der Sachbearbeiter prüft alles. Wenn es stimmt wird dein Antrag gestellt. Wenn irgendwas fehlt, muss du erst das fehlende Papier besorgen.

Und der Sachbearbeiter sagt zb warten sie auf einen Brief von uns usw.

Bei dir ob du den Antrag gestellt hast oder nicht, ist für mich nicht klar.

Es ist unterschiedlich je nach Bundesland und Ort. Manchmal reicht 1300 für eine kleine Familie aber manchmal reicht nicht mal 2000, weil man zb hohe Miete zahlen muss.

 

Gespeichert von Ciago (nicht überprüft) am Mi., 04. Dezember 2013 - 22:00

Über 1300 Netto sollten Sie schon verdienen. Wenn eine Beamtin sagt "Sie verdienen zu wenig", dann sollte sie auch sagen ab wie viel ist es nicht zu wenig. "Zu wenig" ändert sich von Stadt zu Stadt bzw. Bundesland zu Bundesland. Stellen Sie doch direkt diese Frage an Beamtin.

 

Gespeichert von Goran (nicht überprüft) am Sa., 07. Dezember 2013 - 15:31

Nein noch nicht aber ich habe jetzt deutsche pass villeicht geht es jetzt habe gestern meine unterlagen abgeben und warte auf doe enscheidung .. Was hat ihr bekannte???

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 09. Januar 2014 - 09:25

ich weiß ist lang her aber wie lange hat es nachdem unterschreiben der loyalitätserklärung bis zur einbürgerungsurkunde gedauert?

bin dankbar für eine Antwort 

Es geht um Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung. Man muss akzeptieren, dass man in einem freiheitlich-demokratischen Land, die Gesetze und Ordnung akzeptiert, wie es ist.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 22. April 2018 - 19:32

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.
CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.