EuGH hat entschieden, dass für eine Familienzusammenführung kein Deutschtest erforderlich sein darf. Seit 2007 Ehepartner, die aus dem Nicht-EU Ausland kommen, müssen A1 Level deutsch sprechen können, damit sie ein Visum nach Deutschland bekommen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat jetzt dagegen entschieden.
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