Einbürgerung mit ALG-1 möglich?
Wenn man die Einbürgerungszusicherung schon hat, und während der Abgabe der alten Staatsangehörigkeit in eine andere deutsche Stadt umzieht und dort noch keinen Job hat. Dann ist die bisherige Staatsangehörigkeit irgendwann weg, man ist staatenlos und arbeitslos, bekommt ALG-1. Wird man trotz ALG-1 dann eingebürgert, oder wird die Behörde abwarten, bis man wieder erwerbstätig ist und die Probezeit besteht?