Einbürgerung unter falscher Identität / Name bleibt gültig
Ein Pakistaner flüchtet im 1995 nach Deutschland und gab sich als Afghaner aus. Er bekommt Asyl und nach ein paar Jahren stellt einen Antrag auf Einbürgerung. Im 2004 bekommt er die deutsche Staatsangehörigkeit. Im 2011 gibt er zu, dass er unter falscher Name eingebürgert wurde. Die Stadtverwaltung Stuttgart erklärt seine Einbürgerung für ungültig. Danach wird die Einbürgerunsbehörde verklagt. Und der Pakistaner gewinnt trotzdem, weil nach 5 Jahren die Staatsbürgerschaft nicht zurück genommen werden kann.