Ausbürgerung mit Mehrstaatigkeit (mehr als 2 Staatsangehörigkeiten)
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Wie verläuft die Einbürgerung bzw. Ausbürgerung mit Mehrstaatigkeit, wenn man mehr als 2 oder mehr Staatsangehörigkeiten hat? Muss man alle Staatsangehörigkeiten abgeben, selbst wenn man sie praktisch nicht mehr hat?
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