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Darf ich jetzt die Einbürgerung beantragen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo zusammen,

folgendes sind meine Aufenthaltszeiten in Deutschland:

08.2003-06.2006 AE nach § 16 AufenthG (Studium)
07.2006-01.2012 AE nach §28
03.2012-02.2013 AE nach §31
12.2013-heute AE nach §18 absatz 4

Ich habe studiert und arbeite jetzt seit 6 Monaten als Entwicklungsingenieur in Bayern (Bin geschieden)

Darf ich jetzt schon die Anspruchseinbürgerung beantragen oder muss ich warten bis 07.2014 bis die 8 Jahre rum sind?

Vielen Dank im Voraus

Ich glaube Sie leben schon mehr als 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland. Meiner Meinung nach können Sie sofort einen Antrag stellen, wenn sie die andere Voraussetzungen erfüllen. Der Einbürgerungstest ist kein grosses Hindernis. Es bleiben nur die Wartezeiten.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 25. Januar 2014 - 12:14

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    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
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