Hallo zusammen,
folgendes sind meine Aufenthaltszeiten in Deutschland:
08.2003-06.2006 AE nach § 16 AufenthG (Studium)
07.2006-01.2012 AE nach §28
03.2012-02.2013 AE nach §31
12.2013-heute AE nach §18 absatz 4
Ich habe studiert und arbeite jetzt seit 6 Monaten als Entwicklungsingenieur in Bayern (Bin geschieden)
Darf ich jetzt schon die Anspruchseinbürgerung beantragen oder muss ich warten bis 07.2014 bis die 8 Jahre rum sind?
Vielen Dank im Voraus
Ich glaube Sie leben schon
Ich glaube Sie leben schon mehr als 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland. Meiner Meinung nach können Sie sofort einen Antrag stellen, wenn sie die andere Voraussetzungen erfüllen. Der Einbürgerungstest ist kein grosses Hindernis. Es bleiben nur die Wartezeiten.
Neuen Kommentar hinzufügen