Hallo zusammen,
folgendes sind meine Aufenthaltszeiten in Deutschland:
08.2003-06.2006 AE nach § 16 AufenthG (Studium)
07.2006-01.2012 AE nach §28
03.2012-02.2013 AE nach §31
12.2013-heute AE nach §18 absatz 4
Ich habe studiert und arbeite jetzt seit 6 Monaten als Entwicklungsingenieur in Bayern (Bin geschieden)
Darf ich jetzt schon die Anspruchseinbürgerung beantragen oder muss ich warten bis 07.2014 bis die 8 Jahre rum sind?
Vielen Dank im Voraus
Ich glaube Sie leben schon mehr als 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland. Meiner Meinung nach können Sie sofort einen Antrag stellen, wenn sie die andere Voraussetzungen erfüllen. Der Einbürgerungstest ist kein grosses Hindernis. Es bleiben nur die Wartezeiten.