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Anspruchseinbürgerung

Einbürgerung von Azubi, verheiratet (Frau arbeitet nicht)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich möchte wissen , wie bei mir mit der Einbürgerung aussieht. Ich bin in Deutschland seit 6 Jahren, ich bin verheiratet, meine Frau arbeitet nicht. Ich mache Ausbildung ich bekomme netto 1080 Euro   und arbeite nebenbei 450 Euro, insgesamt verdiene ich monatlich ca. 1520€. Warmmiete kostet 608 €. 

 

Kurz vor der Ausbürgerung arbeitslos geworden - was nun? (EBZ habe ich schon)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Nachdem ich die Einbürgerungszusicherung bekommen habe, musste ich mich von meinem Herkunftsland ausbürgern lassen. Die Ausbürgerung hat ein Jahr gedauert, und in wenigen Tagen ist es soweit. Leider wurde ich von meinem Arbeitgeber vor kurzem entlassen. Das habe ich der Behörde mitgeteilt, aber keine konkrete Infos bekommen, wie es weiter laufen wird. Weil die Ausbürgerung noch nicht ganz beendet ist, verständlich. Ich habe ein Jahr Anspruch auf ALG-1, und das würde auch für LU reichen. Was wird passieren? Wird EBH mich einbürgern? Oder abwarten, bis ich neuen Job finde? Und evtl.

Darf ich jetzt die Einbürgerung beantragen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo zusammen,

folgendes sind meine Aufenthaltszeiten in Deutschland:

08.2003-06.2006 AE nach § 16 AufenthG (Studium)
07.2006-01.2012 AE nach §28
03.2012-02.2013 AE nach §31
12.2013-heute AE nach §18 absatz 4

Ich habe studiert und arbeite jetzt seit 6 Monaten als Entwicklungsingenieur in Bayern (Bin geschieden)

Darf ich jetzt schon die Anspruchseinbürgerung beantragen oder muss ich warten bis 07.2014 bis die 8 Jahre rum sind?

Vielen Dank im Voraus

Was ist Anspruchseinbürgerung, wer hat Recht drauf?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,

weil ich mich in einer sehr komplizierten Situation befinde, brauche ich Rat und kreative Ideen. Wenn ich mich 'normal' einbürgern lassen versuche, es wird sehr wahrscheinlich über 3 Jahren dauern. Und kein Garantie, dass ich alle Voraussetzungen beweisen kann. Ich kann alle Details jetzt nicht schreiben aber ich muss 3-4 Fach mehr Dinge erledigen als normaler Antragssteller. Und für einige Schritte werde ich internationalen Anwälte brauchen. Es kostet alles sehr viel und zu viel.

Aber ich habe gehört ich soll Recht auf Anspruchseinbürgerung haben.