Sehr geehrte Damen und Herren,
weil ich mich in einer sehr komplizierten Situation befinde, brauche ich Rat und kreative Ideen. Wenn ich mich 'normal' einbürgern lassen versuche, es wird sehr wahrscheinlich über 3 Jahren dauern. Und kein Garantie, dass ich alle Voraussetzungen beweisen kann. Ich kann alle Details jetzt nicht schreiben aber ich muss 3-4 Fach mehr Dinge erledigen als normaler Antragssteller. Und für einige Schritte werde ich internationalen Anwälte brauchen. Es kostet alles sehr viel und zu viel.
Aber ich habe gehört ich soll Recht auf Anspruchseinbürgerung haben.
Ich möchte gerne wissen, was eine Anspruchseinbürgerung ist und wer Recht drauf hat.
Vielen herzlichen dank!
P. Otiri
Hallo dir,
nach meinem Wissen hast du nur Anspruch auf eine Einbürgerung wenn du:
- ein Nachkomme von deutschen bist und dass auch nur, wenn
die männliche Blutlinie nicht unterbrochen wurde, denn die deutsche Staatsangehörigkeit wird nur durch Abstammung verliehen oder Einbürgerung, aber niemand aus der BRD kann sie dir verleihen - die verleihen nur "Deutsch"!
Im Rustag 1913 ( Reichs- und Staastangehörigkeitsgesetz ) steht es drinnen und
es ist weiterhin in kraft - darauf basiert das Stag der BRD.
Diese Einbürgerung bringt dir nur optisch etwas und zwar den
komischen Ausweis( in Wirklichkeit behältst du deine alte). Dein Problem wird sein, dass du nie eine "Staatsangehörigkeits Urkunde" erhalten wirst die zum ausweis der echten "Deutschen Staatsangehörigkeit" dient.