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Hallo dir,

nach meinem Wissen hast du nur Anspruch auf eine Einbürgerung wenn du:

- ein Nachkomme von deutschen bist und dass auch nur, wenn
die männliche Blutlinie nicht unterbrochen wurde, denn die deutsche Staatsangehörigkeit wird nur durch Abstammung verliehen oder Einbürgerung, aber niemand aus der BRD kann sie dir verleihen - die verleihen nur "Deutsch"!
Im Rustag 1913 ( Reichs- und Staastangehörigkeitsgesetz ) steht es drinnen und
es ist weiterhin in kraft - darauf basiert das Stag der BRD.

Diese Einbürgerung bringt dir nur optisch etwas und zwar den
komischen Ausweis( in Wirklichkeit behältst du deine alte). Dein Problem wird sein, dass du nie eine "Staatsangehörigkeits Urkunde" erhalten wirst die zum ausweis der echten "Deutschen Staatsangehörigkeit" dient.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. November 2013 - 19:41

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