Im 2007 soll ein Asylant aus Algerien beim Diebstahl erwischt worden sein. Der Polizist, der ihm gefasst hat, beschimpft ihn laut "Sauausländer", "Dreckasylant" vor Schaulustigen. Das Bundesgericht in Lausanne hob ein früheres Urteil wegen Rassismus gegen den Polizisten wieder auf. Die Äußerungen seien zwar inakzeptabel aber immer hin Beschimpfung und keine rassistische Beleidigung. Ob der Polizist mindestens wegen Beleidigung verurteilt wird...
Mehr dazu http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/ein-leitfaden-fuer-korrektes-schimpfe…
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Für Juristen ist es manchmal nicht so einfach zu entscheiden was zu Missbrauch gehört und was zu Missbrauch von Missbrauch.