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Einbürgerung und Hartz IV

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

lebe seit 42 Jahren in Deutschland bin Italienerin und wollte mich einbürgern lassen um den Deutschen Ausweis zu bekommen.
Dachte müsste ja kein Problem sein.Mir wurde er abgelehnt heute weil ich zu lange HarzII bezogen hatte.
Ich dachte ich Fall gleich vom Stuhl; das kann doch nicht deren ernst sein.
Ich müsste jetzt 5 Jahre warten und dann erst kann ich ein Antrag stehlen.Ist das Rechtens??
Ach, und weil ich im meiner früheren Ausbildung im Abschlusszeugnis eine 4 hatte müsste ich einen Test machen in Sozialkunde der auch noch 25.- euro kosten würde.
Muss sagen war ganz schön geschockt und ohne Worte.Jetzt lebt man schon so lange hir und dann sowas???

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist bezüglich des Sozialhilfebezugs ziemlich eindeutig. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG:

...ist auf Antrag einzubürgern wenn er, den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann, oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat.

Sprich, wer Leistungen bezieht kann nicht eingebürgert werden. Außer er hat den Bezug von Leistungen nicht selbst zu verschulden/vertreten. Dies prüft die Behörde.

Wenn die Behörde mitteilt, dass man 5 Jahre warten muss, wird es schon seine Gründe haben. Die kann man sicherlich erfragen oder sie stehen bereits im Ablehnungsbescheid.

Bezüglich des Tests ist auch hier das Gesetz sehr eindeutig. Vom Einbürgerungstest befreit ist:

wer einen deutschen Schulabschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Schule (Haupt,- Realschule,- Gesamtschule oder Gymnasium) erworben hat.

Hat man lediglich ein Abgangszeugnis und eine abgeschlossene Ausbildung, muss man den Test machen, da wie oben erwähnt kein Schulabschluss vorliegt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 11. April 2016 - 10:24

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