Hallo, mein Reisepass ist scheinbar in Post verloren gegangen. Habe ich das Recht auf Schadenersatz oder muss ich erst Post verklagen?
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Man muss es nachweisen(Einschreibebrief mit Sendungsnummer). Auch wenn Paket verloren geht, bekommt man keinen hohen Schadenersatz. Man darf nicht Wertsachen ohne dazugehörige Versicherung per Post schicken.