Gast (nicht überprüft) Nachweis Man muss es nachweisen(Einschreibebrief mit Sendungsnummer). Auch wenn Paket verloren geht, bekommt man keinen hohen Schadenersatz. Man darf nicht Wertsachen ohne dazugehörige Versicherung per Post schicken. Antworten Do., 17. Mai 2018 - 15:31 Link