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Einbürgerung währen Elterngeldbezug?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wollte fragen ob jemand ähnlichen Fall hatte.

Mein Antrag rüht bis 01.07.2019 (mir wurde mein Aufenthalt nicht anerkannt, anerkannt wurde nur Arbeitszeit, also volle Jahre habe ich am 01.07.19. Ich werde am 01.07 mich da melden und sagen Hallo, ich bin da- jetzt habe ich aber die volle Jahre.

An dem Tag aber und bis Oktober werde ich Elterngeld beziehen (keins vom Staat- sondern ganz normales Elterngeld wenn man vorher gearbeitet hat und man nun Elternzeit hat).

Können die mir da sagen dass ich mich nach der Elternzeit weider melden soll? da während Pause die nichts machen können?

Elterngeld sollte keinen Hindernis darstellen. Hauptsache bezieht man keine Sozialhilfe. 

Aber andere Voraussetzungen müssen auch da sein. Ob Sie alleinerziehend sind, wie groß die Wohnung ist, wovon man lebt, ob Wohnung groß genug ist, ob das Einkommen genug für alle ist usw. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 10. November 2018 - 18:54

Danke fur Antwort, alle Voraussetzungen sind gegeben. Nur die Wohnung- als wir eingezogen sind waren wir zu Dritt, nun sind 2 Kinder dazugekommen, die Wohnung ist recht klein- 60 oder 70 qm. Die Wohnung ist klein, aber wir haben ein gekauftes Haus das wir sanieren- Einzug da geplant- Sommer 2019 oder Herbst.

Wir werden jetzt doch nicht umziehen in eine großere Wohnung wenn wir auf unser Haus warten, oder können die mir deswegen Schwierigkeiten machen?

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