Nun, die Bedingung ist und
Nun, die Bedingung ist und bleibt um die Staatsbügerschaft zu erhalten, dass man ein eigenständiges Einkommen nachweisen kann. Sozialhilfe o.ä. sind kein eigenständiges Einkommen. Das wollte der Vorredner damit sagen, dass wenn Du auf Hilfe angewiesen bist, kein Einbürgerungsrecht hast.
So verfährt aus gutem Grunde jeder Staat auf der Welt.
Mi., 04. März 2015 - 09:44
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Antwort auf Also ganz ehrlich, deine von Gast (nicht überprüft)