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Auf Flohmärkten kann es neben privaten auch gewerbliche Verkäufer geben. Auf Wochenmärkten und Volksfesten sind soweit ich das sehe meistens nur gewerbliche. Ein gewerblicher Verkäufer muss

  • die gesetzliche Gewährleistung übernehmen,
  • mindestens irgendwo am Stand ein Schild mit Firmenname und Adresse haben,
  • auf Wunsch des Kunden einen Beleg schreiben.

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Er muss das aber tatsächlich sagen oder sonst irgendwie mitteilen. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist nützt dir auch eine Quittung nix.

Gesetzliche Gewährleistung heißt, du kannst beim Verkäufer genauso reklamieren wie im Geschäft. Bei neuen Sachen bis zu zwei Jahren ab Kauf (Beweislastumkehr nach sechs Monaten), bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr.

Immer ausschließen lässt sich die Gewährleistung für Mängel, auf die der Verkäufer direkt hinweist. Das gilt dann aber wirklich nur für die Dinge, die er gesagt oder gezeigt hat.

Ein anderer Punkt ist die "Garantie" des Herstellers. Diese Garantie gibt der Hersteller freiwillig und macht selber die Regeln dafür. Wenn er einen Kaufbeleg sehen will, kann die Quittung eines gewerblichen Verkäufers reichen, egal ob er stationär oder mobil verkauft. Manche Hersteller fordern aber den Verkauf durch "Fachhändler" oder "autorisierte Händler", dann klappt das nicht.

Beim Kauf von Privat kann man die Herstellergarantie evtl. dadurch bekommen, dass man vom Verkäufer dessen originale Kaufdokumente erhält. Wenn also jemand einen Fernseher verkauft "auf dem noch Garantie ist", dann sollten die Dokumente dabei sein.

Ein Risiko auf Flohmärkten ist der Kauf von Diebesgut. An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben, auch wenn man dafür bezahlt hat. Dass man es nicht wissen konnte verhindert zwar die Bestrafung, aber man muss die Ware abgeben. Wenn man das Geld wiederhaben will muss man dann den Verkäufer verklagen ...

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 06. September 2017 - 10:52

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