Wenn man Antrag stellt und…
Wenn man Antrag stellt und während des gesamten Einbürgerungsverfahrens muss man eine Arbeit haben, wovon man leben kann. Das heißt keine zusätzliche Hilfe von Jobcenter usw. Was man früher gemacht hat spielt keine Rolle, solange es nicht gegen die Voraussetzungen ist.
Hat Ihre Sachbearbeiterin ausdrücklich gesagt, dass Sie alle 6 Jahren gearbeitet haben mussten? Vielleicht haben Sie falsch verstanden. Ich denke Sie sollten dran bleiben und geduldig sein.
Do. 7 Jun 2018 - 20:22
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Antwort auf ich habe irgendwo gelesen,… von Be (nicht überprüft)