Der Aufenthalt zu Studienzwecken
Ich denke, dass seit April 2016 in allen Bundesländern die Frist auch ein Aufenthalt zu Studienzwecken anzurechnen ist.
https://www.bverwg.de/pm/2016/31
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/landesanwaltschaft/entscheidungen/2016_04_26_we_staatsangeh%C3%B6rigkeitsrecht.pdf
Do. 21 Jun 2018 - 19:50
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