Genaueres zu der Ausnahme
Als Ausnahme können MAXIMAL 5 Jahre von früher angerechnet werden. Als Beispiel für eine "integrative Wirkung" wird öfters der Besuch einer allgemeinen Schule in Deutschland genannt. Ansonsten wird es wahrscheinlich davon abhängen, ob der Zweck des früheren Aufenthalts etwas Dauerhaftes (z.B. in Deutschland eine Existenz aufbauen) oder etwas Vorübergehendes (z.B. ein Studium oder Praktikum) war. Und es wird auch die Frage kommen, ob in den Auslandszeiten schon eine Rückkehr nach Deutschland geplant war und welche Bindungen nach Deutschland es in diesen Zeiten gab.
Mo. 27 Aug 2018 - 18:20
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Antwort auf Ununterbrochener Aufenthalt. von Gast (nicht überprüft)