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Neuen Kommentar zu Voraussetzungen zum Einbürgerung: Muss acht Jahren Aufenthalt ohne Unterbrechung sein? hinzufügen

Beata bb (nicht überprüft)

Ich hatte ähnlichen Fall, ich war in Deutschalnd 3 Jahe, habe Integrationskure gemacht usw. dann war weggezogen nach Polen für 3 Jahre um da Germanistik zu studieren, und seit 7 Jahren bin ich wieder in Deutschland. 

Ich dachte man kann den integrativen Voraufenthalt dazurechen, leider nicht. Mein Aufenthalt in Deutschland zählt auch nicht jetzt ununterbrichen seit 7Jahren, sondern erst seit dem ich feste Arbeit habe (also seit 5). 

Ich hatte Meldebescheinigungen usw. nichts davon zählt aber, NUR Zeit ab wann ich arbeite zählt als Aufenthalt was zählt. Ärgerlich... bin jetzt seit fast 8 Jahren da und habe Ablehnung bekommen, da die nur 5 Jahre davon rechnen.

So. 2 Sep 2018 - 13:49 Link
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