Kriterium 1949 und Geburtsort
BAMF hat den Begriff Migrationshintergrund so definiert:
Alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben,
die später als 1949 nach Deutschland zugewandert sind
oder in Deutschland als Ausländer zur Welt gekommen sind,
haben einen Migrationshintergrund.
Di. 6 Aug 2019 - 02:39
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